Sonntag, 8. Oktober 2006
Klage gegen Oberbürgermeisterwahl Chemnitz erneut abgewiesen
Zum nicht ersten Mal wurde am gestrigen Mittwoch wieder ein Gericht damit betraut, darüber zu entscheiden was eigentlich sowieso klar ist. Gemeint ist die Klage eines Chemnitzer Stadtrats gegen seine Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Chemnitz im Juni diesen Jahres. Nachdem bereits im Vorfeld gut honorierte Instanzen, wie beispielsweise das Regierungspräsidium, den Umgang (im Hinblick auf die Rechtsauffassung) der Stadt Chemnitz mit dem vermeintlichen Wahlbewerber teilten, musste gestern die 1. Kammer des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes nochmals darüber besinnen.
Im Ergebnis kam sie zu keinem neuen Ergebnis – die Stadt hat bei der Ablehnung auf Grund der fehlenden Stützunterschriften (da die DSU formal nicht im Stadtrat sitzt bzw. gewählt wurde wären diese notwendig gewesen) richtig gehandelt.

Das der Klagende nun Berufung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen wird war abzusehen. Leider steigen allerdings nicht alle Medien hinter die wahrscheinliche und augenscheinliche Intension der Klage.
Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, fehlt in diesem Beitrag der Name des Klägers. In den Medien hingegen schreibt man ihn fein säuberlich und legt noch ein Foto hinzu. Wie einfach man doch Werbung für sich machen kann. Schließlich zählt immer noch: „good news or bed news, all news are good news“! – und wer freut sich nicht, wenn sein Name in der Zeitung gelesen wird. Auf Dauer erinnert man sich eher an den Namen anstatt an den Mist den jemand verbockt hat. Vielleicht sollten sich dessen mal die Schreiberlinge bewusst werden.

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